Müller Yolanda, Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven (Art. 46 E BVV 2) – Ein Missgriff des Verordnungsgebers, SPV 02/2011, S. 86ff.

Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven (Art. 46 E BVV 2)
Ein Missgriff des Verordnungsgebers

Müller Yolanda, Schweizer Personalvorsorge 2/2011, S. 86f.

Art. 46 E BVV 2 schränkt neu Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven für die Vorsorgeeinrichtungen ein. Allerdings hat die Bestimmung weder eine genügende gesetzliche Grundlage, noch ist sie auf alle Arten von Vorsorgeeinrichtungen anwendbar.

  • Leistungsverbesserungen und Festlegung der Verzinsung sind Führungsaufgaben des obersten Organs
  • Zudem ging vergessen, dass es nicht nur privatrechtliche Beitragsprimatskassen gibt

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Degen/Baumann Lorant, Die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten, Tribune 3/2010, S. 6f.

Die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten

Degen Christoph / Baumann Lorant Roman, Tribune 3/2010, S. 6f.

Stiftungsräte sind die obersten Führungsorgane von Vorsorgestiftungen. In dieser Funktion tragen sie eine grosse Verantwortung. Als Folge eines aktiven regulatorischen Umfelds im Bereich der beruflichen Vorsorge wachsen ihre Aufgaben und Pflichten stetig. Damit steigt auch das Risiko von Fehlentscheidungen und allfälligen Schädigungen des Stiftungsvermögens. Das Bedürfnis nach Massnahmen zur Haftungsbeschränkung ist aktueller denn je.

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Baumann Lorant, Der Stiftungsrat – Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen, Schulthess Mai 2009

Der Stiftungsrat
Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen

Zürcher Studien zum Privatrecht Band 214

Roman Baumann Lorant

Die vorliegende Dissertation stellt den Stiftungsrat ins Zentrum und zeichnet sich sowohl durch inhaltliche Tiefe als auch durch einen hohen praktischen Nutzen aus.Die Thematik wird eingeleitet mit den statutarischen und organisationsrechtlichen Grundsätzen einer Stiftung sowie den Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Aufgegriffen wird sodann die aktuelle Debatte rund um die Foundation Governance und die Honorierung von Stiftungsratsmitgliedern. Im Hauptteil beleuchtet der Autor die Innenstruktur und Funktionsweise des Stiftungsrates sowie seine beiden zentralen Hauptaufgaben: die Erfüllung des Zwecks sowie die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Abschliessend vermittelt das Werk einen Überblick über die Haftung des Stiftungsrates bei sorgfaltswidrigem Verhalten. Die Arbeit wurde mit dem Issekutz-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ausgezeichnet.

Erschienen: Mai 2009
ISBN 978-3-7255-5855-1
452 Seiten, broschiert
Preis CHF 89.00 / EUR 64.00

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Degen, proFonds – 20 Jahre für die Gemeinnützigkeit, Stiftung&Sponsoring 5/2009, S. 12f.

proFonds – 20 Jahre für die Gemeinnützigkeit
Jubiläum des Dachverbandes gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz

Degen Christoph, Stiftung&Sponsoring 5/2009, S. 12f.

Im Jahre 1990 wurde proFonds offiziell gegründet, damals noch als Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige Stiftungen (AGES). Der Impuls dazu war auf einer ersten Tagung im Herbst 1989 gesetzt worden. Heute, nach 20 Jahren, kann der einzige schweizerische Dachverband von Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen auf eine intensive und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken.

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Müller Yolanda/Baumann Lorant Roman, Datenschutz bei Reporting und Statistik, SPV 08/2007, S. 41ff.

Rechtliche Aspekte nicht vergessen:
Datenschutz bei Reporting und Statistik

Müller Yolanda / Baumann Lorant, Schweizer Personalvorsorge 8/2007, S. 41ff.

Die Wahrnehmung der Führungsaufgabe von Pensionskassenverantwortlichen setzt verlässliche Daten voraus. Wo liegen aber die gesetzlichen Grenzen einer Datenbearbeitung bei der Erstellung von Reporting und Statistik, und welche Grundsätze sind bei einer Weitergabe an Dritte zu beachten?

  • Daten dürfen nur anonymisiert an Dritte weitergegeben werden.
  • Für die Pensionskasse gilt auch der Arbeitgeber als Drittperson.

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Degen, Keine Reform auf dem Rücken des Gemeinwohls, ZEWOforum 2/2007, S. 5ff.

Keine Reform auf dem Rücken des Gemeinwohls

Degen Christoph, ZEWOforum 2/2007, S. 5ff.

proFonds zur Mehrwertsteurreform: Der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz ist für eine administrative Vereinfachung des MWST-Verfahrens und lehnt die Module „Einheitssatz“ und „2. Sätze“ ab. Steuerpflichtige Spenden, Subventionen oder Förderbeiträge kommen für proFonds nicht in Frage. Der Geschäftsführer Christoph Degen legt seine Standpunkte dar.

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Degen, Freiheit und Verantwortung – Das neue Schweizer Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, Stiftung&Sponsoring 2/2006, S. 37f.

Freiheit und Verantwortung
Das neue Schweizer Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Degen Christoph, Stiftung&Sponsoring 2/2006, S. 37f.

Das schweizerische Stiftungswesen erhält neuen Auftrieb. Am 1. Januar 2006 sind verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen in Kraft getreten. Zugleich wurde das Stiftungsprivatrecht unter Wahrung seines liberalen Charakters einer Teilreform unterzogen. Das Stiften und Spenden soll so noch attraktiver werden.

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