DUFOUR Advokatur AG Basel Anwalt Basel Kanzlei
mehr als nur Recht
Unsere Wirtschaftsanwälte betreuen Firmen bei allgemeinen Rechtsfragen, Gründung, Kauf, Verkauf, Nachfolge, Personal, IP, IT, Verträgen, Bewilligungen, Konflikten. [mehr]
Basel hat die meisten Stiftungen der Schweiz und Dufour Anwälte das grösste Know-how bei Gründungen von Stiftungen, Vereinen, NPOs sowie bei der Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit. [mehr]
Bei diesem Team sind Sie in sämtlichen Rechtsfragen kompetent aufgehoben – von der Beratung bis zur Streiterledigung betreuen Sie erfahrene Anwälte. [mehr]
Profitieren Sie von unserer Expertise im Vorsorge- und Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Pensionskassen, Sammelstiftungen, Freizügigkeits- und Säule 3a-Einrichtungen, Wohlfahrtsfonds, Arbeitgeber und Privatpersonen und beraten Sie rund um BVG, AHV, IV, EL und Unfall. [mehr]
Vertrauen Sie unseren Anwälten in allen rechtlichen Fragen zu Privatleben, Arbeit, Beruf, Sozialversicherung, Vorsorge, Familienrecht, Konflikten, Erbschaft. [mehr]
News & Veranstaltungen
DUFOUR Sponsoring
DUFOUR freut sich, die Feier zum hundertjährigen Bestehen des British Swiss Chamber of Commerce zu unterstützen!
BSCC Basel Chapter Cocktail Reception
Erfolgreiche Transaktion
DUFOUR hat die Aktionäre von GRYPS beim Verkauf an Ringier Axel Springer Schweiz beraten.
Ringier Axel Springer Schweiz AG (RASCH) hat die GRYPS Offertenportal AG von den Gründerinnen und den weiteren Aktionären erworben. Die 2010 gegründete GRYPS ist eines der führenden Schweizer Unternehmen in der digitalen Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen für KMU. Durch die Integration des bis anhin zu RASCH gehörenden B2B-Geschäftsbereichs des “Beobachters” in GRYPS wird nun eine umfassende, digitale Service-Plattform für Schweizer KMU geschaffen.
Raphael Egger hat die Aktionäre von GRYPS in dieser Transaktion als Rechtsberater begleitet.
Neuer Partner bei DUFOUR!
Raphael Egger ist per 1. Juli 2021 als Partner zu unserem Team gestossen. Darüber freuen wir uns sehr.
Raphael Egger berät KMUs, Start-ups und Privatpersonen in sämtlichen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A), Compliance, allgemeines Gesellschafts- und Handelsrecht sowie Arbeitsrecht. Als neuer Partner verstärkt er somit insbesondere unseren Tätigkeitsbereich “Unternehmen und Unternehmer”. Raphael Egger verfügt über mehrjährige Erfahrung in einer führenden Zürcher Grosskanzlei.
Herzlich Willkommen, Raphael!
Publikationen
Patronale Wohlfahrtsfonds mit Aktienbeteiligung an der Stifter-/Arbeitgeberfirma
22. April 2022
Der Beitrag von Frau Yolanda Müller im Expert Focus 04/2022 beleuchtet ein Urteil zu patronalen Wohlfahrtsfonds mit Aktienbeteiligung an der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma.
Kurzbriefing Aktienrechtsrevision
16. Februar 2022
Beitrag von Raphael Egger und Dr. David Grieder zur anstehenden Aktienrechtsrevision, welche für KMUs einige Neuerungen mit sich bringen wird. Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Stiftungen und Politik
Sollen Stiftungen ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen in den politischen Diskurs einbringen? In der aktuellen Ausgabe von The Philanthropist äussert Christoph Degen einige Gedanken zu diesem Themenfeld.
Was das Datenschutzgesetz für Stiftungen bedeutet
In einem Beitrag für die Zeitschrift DIE STIFTUNG erläutert Sebastian Rieger, was mit dem neuen Datenschutzgesetz auf die Stiftungen zukommt und was dabei beachtet werden sollte.
Ernüchterung und Bärendienst
Ein Beitrag über aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht von Dr. Christoph Degen und Sebastian Rieger.
Ein erster Schritt zur digitalen Pensionskasse
Fragen aus der Praxis zur digitalen Archivierung bei Pensionskassen – der Beitrag von Frau Natascha Zelinac Gligoreevic, Rechtskonsulentin, CPV/CAP Pensionskasse Coop und Frau Yolanda Müller in der Schweizer Personalvorsorge (SPV 9/21) gibt Antworten.
Mein Erbe spenden: Was muss ich beachten?
Im Experteninterview mit erbrechtsinfo.ch verrät Dr. Christoph Degen, was es zu beachten gilt, wenn man sein Erbe spenden will.
Neues zu den IV-Kinderrenten der beruflichen Vorsorge
Keine Legitimation des volljährigen Kindes, im eigenen Namen die obligatorische IV-Kinderrente gemäss Art. 25 BVG gegenüber der Pensionskasse einzuklagen (BGE 147 V 2).
Eine Kommentierung dieses Bundesgerichtsentscheids finden Sie hier.
Leistungen von Wohlfahrtsfonds
Welche Ermessensleistungen dürfen Wohlfahrtsfonds nach der Praxis der Aufsichtsbehörden erbringen? Das Merkblatt der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden vom April 2021 gibt einen Überblick. Eine Kommentierung des Merkblatts finden Sie hier.
Basler Kommentar: Berufliche Vorsorge
Der neue Basler Kommentar Berufliche Vorsorge vereinigt als einziges Werk auf dem Schweizer Buchmarkt nicht nur BVG und FZG, sondern auch sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen der beruflichen Vorsorge. Zu den ausgewiesenen Fachleuten, die die Bestimmungen zur Teil- und Gesamtliquidation umfassend und auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommentiert haben, gehören auch Yolanda Müller, Elisabeth Ruff Rudin und Dr. Christoph Degen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Helbing Lichtenhahn Verlags.
Dokumente [zum Download]
Die Top Adresse für Stifter, Stiftungen und NPO
Unsere umfassende Leistungspalette speziell für Stifter, Stiftungen und NPO
Vollmacht und Vorsorgeauftrag/Patientenverfügung
Merkblatt über Altersvollmachten, Vorsorgeauftrag und Patientenverfuegungen