Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde
Baumann Lorant Roman, Schweizerische Juristen-Zeitung 109, Jahrgang Nr. 22 November 2013, S. 517ff.
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Baumann Lorant Roman, Schweizerische Juristen-Zeitung 109, Jahrgang Nr. 22 November 2013, S. 517ff.
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Müller Yolanda / Moser Markus, Schweizer Personalvorsorge 4/2013, S. 91f.
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Degen Christoph, Revue der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft 3/2013, S. 24f.
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Degen Christoph / Baumann Lorant Roman, Die Stiftung, Schweiz Special Februar 2013, S. 34ff.
Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitssektor
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Müller Yolanda, Der Schweizer Treuhänder 4/2012, S. 226ff.
Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV-Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt.
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Urteil 9C_88/2012 vom 31. Juli 2012
Müller Yolanda / Naef Monika, Schweizer Personalvorsorge 10/2012, S. 85f.
Sind unverbrüchlich zugesagte Leistungen einer Pensionskasse unantastbar?
Das Bundesgericht differenziert in einem neuen Entscheid.
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Baumann Lorant Roman, Fachzeitschrift für Verbands- und Nonproft-Management 3/2012, S. 40f.
Die Annahme von Spenden kann Risiken in sich bergen. Es empfiehlt sich daher, den Prozess der Spendenannahme transparent zu gestalten und die nötige Umsicht walten zu lassen. Gerade wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Spende einen kriminellen Hintergrund hat, tun Stiftungsräte gut daran, eine solche Spende abzulehnen. Dabei geht es nicht nur um Geldwäscherei und andere Gesetzesverstösse, sondern auch un Reputationsrisiken von Stiftungen, die z.B. unversteuerte Schwarzgelder als Spenden akzeptieren. Der nachfolgende Beitrag liefert die rechtlichen Grundlagen rund um die Problematik der Geldwäscherei bei der Annahne von Spenden.
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Degen Christoph / Baumann Lorant Roman / Zöbeli Daniel, Der Schweizer Treuhänder 12/2011, S. 1060ff.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Naturalspenden an steuerbefreite juristische Personen wurde jener von Geldspenden mit Wirkung ab 1. Januar 2006 grundsätzlich gleichgestellt. Die wichtigsten offenen Fragen werden dargelegt und die noch wenig bekannten Abzugsmöglichkeiten aufgezeigt.
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Müller Yoland, Schweizer Personalvorsorge 5/2011, S. 79f.
Charakteristisch für Patronale Wohlfahrtsfonds ist, dass das Stiftungsvermögen regelmässig durch freiwillige Zuwendungen des Stifters und/oder Arbeitgebers geäufnet wird, weshalb der Stiftungsrat nicht paritätisch besetzt sein muss. In letzter Zeit geraten Wohlfahrtsfonds von verschiedenen Seiten unter Druck.
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Müller Yolanda, Finanz und Wirtschaft 23. April 2011, Nr. 32, S. 20
Reglementarische Vorschriften sind kostentreibend und schränken Gestaltungsraum ein – Entlastung notwendig.
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