Degen, Keine Angst vor Aktien, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Keine Angst vor Aktien

Degen Christoph, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Freiheit von gesetzlichen Anlagevorschriften bedeuten auch: Ein Stiftungsrat muss die Vielfalt der Anlageklassen ausnutzen, um das Stiftungsvermögen zu erhalten. Entsprechend sind aktuell Sachwerte, insbesondere Aktien, unumgänglich. Wer die Titel gut auswählt und langfristig anlegt, kann auch mit Börsenschwankungen gelassen umgehen.

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Baumann Lorant, Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?, ST 10/2014, S. 883ff.

Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?

Baumann Lorant Roman, Der Schweizer Treuhänder 10/2014, S. 883ff.

Stiftungen, die oft ehrenamtlich geführt werden, stehen ab 2015 vor der Herausforderung des neuen Rechnungslegungsrechts. Ändern wird sich vor allem die Darstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Auch ein Bilanzanhang ist neu zwingend. Ob diejenigen Stiftungen, die nach Swiss GAAP FER 21 abschliessen, zusätzlich einen handelsrechtlichen Abschluss erstellen müssen, wird kontrovers diskutiert.

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Müller Yolanda/Koller Nadine, Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen

Müller Yolanda / Koller Nadine, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Die im Parlament hängige Motion Heim verlangt, dass die AHV-Beitragspflicht für Leistungen von Personalfürsorgestiftungen gelockert wird. Warum die von Nationalrätin Bea Heim vom Bundesrat geforderten Anpassungen zu wenig weit gehen, erläutern Yolanda Müller und Nadine Koller von Dufour Advokatur Notariat.

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Müller Yolanda/Moser Markus, Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Wie weiter in der AHV-Problematik?, SPV 04/2013, S. 91ff.

Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Wie weiter in der AHV-Problematik?

Müller Yolanda / Moser Markus, Schweizer Personalvorsorge 4/2013, S. 91f.

  • Individualisierte Leistungen und Pensionskasseneinlagen von patronalen Wohlfahrtsfonds unterliegen grundsätzlich der AHV-Beitragspflicht beim Arbeitgeber
  • Die Kosten vorzeitiger Pensionierungen ohne Leistungskürzungen erreichen rasch 0.5 Mio. Franken
  • Eine rasche und adäquate Anpassung des Ausnahmekatalogs der AHV ist vonnöten

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Müller Yolanda, AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Der Gesetzgeber ist gefordert, ST 04/2012, S. 226ff.

AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Der Gesetzgeber ist gefordert

Müller Yolanda, Der Schweizer Treuhänder 4/2012, S. 226ff.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV-Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt.

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