Baumann Lorant, Privatbestechung – Unternehmen sind gefordert, r&w 4/2015, S. 41f.

Privatbestechung – Unternehmen sind gefordert

Baumann Lorant Roman, Privatbestechung – Unternehmen sind gefordert, rechnungswesen&controlling, 4/2015, S. 41f.

Verurteilungen wegen Privatbestechung wurden bis heute soweit ersichtlich keine ausgesprochen. Die am 25. September 2015 verabschiedete Revision des Korruptionsstrafrechts sieht nun mehr markante Änderungen vor. Auch Unternehmen sind gefordert, Privatbestechungen in den eigenen Reihen zu verhindern.

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Baumann Lorant, Bekanntmachungsleistungen von oder an gemeinnützige Organisationen, r&w 3/2015, S. 34f.

Bekanntmachungsleistungen von oder an gemeinnützige Organisationen

Baumann Lorant Roman, rechnungswesen&controling 3/2015, S. 34f.

Ist eine gemeinnützige Organisation an einem Sponsoring beteiligt, stellt sich die Frage, ob mehrwertsteuerrechtlich eine Spende, eine Bekanntmachungsleisung oder eine Werbeleistung vorliegt. Die ESTV hat auf den 1. Januar 2015 zu diesem Thema eine Praxisänderung publiziert

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Degen, Zwischen Konstanz und Risiko – Verantwortungsvolle Vermögensverwaltung durch Stiftungen, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.

Zwischen Konstanz und Risiko – Verantwortungsvolle Vermögensverwaltung durch Stiftungen

Degen Christoph, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.

Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen, kurz personifizierte Zweckvermögen. Die Erfüllung des Zwecks und die Verwaltung beziehungsweise Anlage des Vermögens sind daher unerlässliche Elemente jeder Stiftung.

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Müller Yolanda/Feigenwinter Simon, Wechsel der Vorsorgeeinrichtung – Schicksal von latenten Invaliditätsfällen, SPV 12/2014, S. 91ff.

Wechsel der Vorsorgeeinrichtung – Schicksal von latenten Invaliditätsfällen

Müller Yolanda / Feigenwinter Simon, in: Schweizer Personalvorsorge 12/2014, S. 91ff.

Verbleibt eine vor Auflösung des Anschlussvertrags bereits arbeitsunfähige, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt invalidisierte Person bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung oder findet ein Wechsel zur neuen statt? Wie ist der Übernahmevertrag zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu verstehen? Mit diesen Fragen hat sich das Bundesgericht befasst.

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Degen, Keine Angst vor Aktien, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Keine Angst vor Aktien

Degen Christoph, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Freiheit von gesetzlichen Anlagevorschriften bedeuten auch: Ein Stiftungsrat muss die Vielfalt der Anlageklassen ausnutzen, um das Stiftungsvermögen zu erhalten. Entsprechend sind aktuell Sachwerte, insbesondere Aktien, unumgänglich. Wer die Titel gut auswählt und langfristig anlegt, kann auch mit Börsenschwankungen gelassen umgehen.

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Baumann Lorant, Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?, ST 10/2014, S. 883ff.

Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?

Baumann Lorant Roman, Der Schweizer Treuhänder 10/2014, S. 883ff.

Stiftungen, die oft ehrenamtlich geführt werden, stehen ab 2015 vor der Herausforderung des neuen Rechnungslegungsrechts. Ändern wird sich vor allem die Darstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Auch ein Bilanzanhang ist neu zwingend. Ob diejenigen Stiftungen, die nach Swiss GAAP FER 21 abschliessen, zusätzlich einen handelsrechtlichen Abschluss erstellen müssen, wird kontrovers diskutiert.

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Müller Yolanda/Koller Nadine, Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen

Müller Yolanda / Koller Nadine, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Die im Parlament hängige Motion Heim verlangt, dass die AHV-Beitragspflicht für Leistungen von Personalfürsorgestiftungen gelockert wird. Warum die von Nationalrätin Bea Heim vom Bundesrat geforderten Anpassungen zu wenig weit gehen, erläutern Yolanda Müller und Nadine Koller von Dufour Advokatur Notariat.

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