Degen / Baumann Lorant, Verbesserungen für den Stiftungssektor werden greifbar. Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 2/2017, November 2017, S. 20f.

Verbesserungen für den Stiftungssektor werden greifbar. Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Christoph Degen / Roman Baumann, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 2/2017, November 2017, S. 20f.

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Zöbeli/Baumann/Schmitz, Spenden und Legate in der NPO-Jahresrechung in Expert Focus 10/2016, S. 739ff.

Spenden und Legate in der NPO-Jahresrechung: Empfehlungen zum praktischen Umgang mit dem Realisationsprinzip

Zöbeli Daniel / Baumann Lorant Roman / Schmitz Daniela, in Expert Focus 10/2016, S. 739 ff.

Die Erfassung von Spenden und Legaten in der NPO-Jahresrechnung ist nicht immer eindeutig. Regelmässig stellt sich für manche NPO die Frage, ob, ab welchem Zeitpunkt und mit welchem Wert unentgeltliche Zuwendungen erfasst werden müssen. Der Beitrag gibt Empfehlungen, wie Spenden und Legate in der NPO-Jahresrechnung zu erfassen sind.

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Huschke / Degen, Vorbeitung auf Krisensituationen: „Katastrophale Zustände im Herbstabend“, CURAVIVA 09/2016, S. 20f.

Vorbeitung auf Krisensituationen: „Katastrophale Zustände im Herbstabend“

Martin Huschke / Christoph Degen, CURAVIVA 9/2016, S. 20f.

Immer wieder sehen sich soziale Institutionen mit Problemen konfrontiert, die in den Fokus der Öffentlichkeit geraten und rasch zur Krise eskalieren. Damit es nicht dazu kommt, tun Führungsverantwortliche gut daran, sich darauf vorzubereiten.

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Baumann Lorant/Markowitsch, Die gemeinnützige GmbH, EXPERT FOCUS 3/2016, S. 136ff.

Die Gemeinnützige GmbH
Auslegeordnung einer kaum genutzten Alternative
zur Stiftung

Roman Baumann Lorant  / Sandra-Jane Markowitsch, EXPERT FOCUS 3/2016, S. 136ff.

Für die Verwirklichung gemeinnütziger Aktivitäten wird oft die Stiftung gewählt. Gibt es Alternativen dazu? Seit einigen Jahren kann eine GmbH wie eine Stiftung gemeinnützig tätig sein. Die Praxis zeigt, dass die gemeinnützige GmbH bisher ein Mauerblümchendasein gefristet hat. Dies muss nicht sein, wie die Ausführungen darlegen.

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Degen / Baumann Lorant, Drum prüfe, wer sich ewig bindet, DIE STIFTUNG, Schweiz Ausgabe 1/2016, Mai 2016, S. 38f.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Christoph Degen / Roman Baumann Lorant, DIE STIFTUNG, Schweiz Ausgabe 1/2016, Mai 2016, S. 38f.

Krisen können ganz unverhofft über eine Stiftung hereinbrechen: Der Stifter stirbt, die Spendeneinnahmen brechen weg, die Finanzmärkte spielen verrückt, es gibt kaum mehr sinnvolle Projekte etc. Schnelle Veränderungen sind dann erforderlich. Deshalb sorgt der umsichtige Stifter bereits bei der Errichtung seiner Stiftung vor.

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Baumann Lorant, Bekanntmachungsleistungen von oder an gemeinnützige Organisationen, r&w 3/2015, S. 34f.

Bekanntmachungsleistungen von oder an gemeinnützige Organisationen

Baumann Lorant Roman, rechnungswesen&controling 3/2015, S. 34f.

Ist eine gemeinnützige Organisation an einem Sponsoring beteiligt, stellt sich die Frage, ob mehrwertsteuerrechtlich eine Spende, eine Bekanntmachungsleisung oder eine Werbeleistung vorliegt. Die ESTV hat auf den 1. Januar 2015 zu diesem Thema eine Praxisänderung publiziert

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