Degen, Zwischen Konstanz und Risiko – Verantwortungsvolle Vermögensverwaltung durch Stiftungen, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.

Zwischen Konstanz und Risiko – Verantwortungsvolle Vermögensverwaltung durch Stiftungen

Degen Christoph, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.

Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen, kurz personifizierte Zweckvermögen. Die Erfüllung des Zwecks und die Verwaltung beziehungsweise Anlage des Vermögens sind daher unerlässliche Elemente jeder Stiftung.

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Degen, Keine Angst vor Aktien, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Keine Angst vor Aktien

Degen Christoph, Die Stiftung, Schweiz Special 2/2014, S. 60f.

Freiheit von gesetzlichen Anlagevorschriften bedeuten auch: Ein Stiftungsrat muss die Vielfalt der Anlageklassen ausnutzen, um das Stiftungsvermögen zu erhalten. Entsprechend sind aktuell Sachwerte, insbesondere Aktien, unumgänglich. Wer die Titel gut auswählt und langfristig anlegt, kann auch mit Börsenschwankungen gelassen umgehen.

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Baumann Lorant, Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?, ST 10/2014, S. 883ff.

Das Rechnungslegungsrecht aus der Sicht von Stiftungen – Revolution oder Evolution?

Baumann Lorant Roman, Der Schweizer Treuhänder 10/2014, S. 883ff.

Stiftungen, die oft ehrenamtlich geführt werden, stehen ab 2015 vor der Herausforderung des neuen Rechnungslegungsrechts. Ändern wird sich vor allem die Darstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Auch ein Bilanzanhang ist neu zwingend. Ob diejenigen Stiftungen, die nach Swiss GAAP FER 21 abschliessen, zusätzlich einen handelsrechtlichen Abschluss erstellen müssen, wird kontrovers diskutiert.

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Baumann Lorant, Annahme von Spenden durch Stiftungen – Gefahr der Geldwäscherei?, Verbands-Management 3/2012, S. 40f.

Annahme von Spenden durch Stiftungen – Gefahr der Geldwäscherei?

Baumann Lorant Roman, Fachzeitschrift für Verbands- und Nonproft-Management 3/2012, S. 40f.

Die Annahme von Spenden kann Risiken in sich bergen. Es empfiehlt sich daher, den Prozess der Spendenannahme transparent zu gestalten und die nötige Umsicht walten zu lassen. Gerade wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Spende einen kriminellen Hintergrund hat, tun Stiftungsräte gut daran, eine solche Spende abzulehnen. Dabei geht es nicht nur um Geldwäscherei und andere Gesetzesverstösse, sondern auch un Reputationsrisiken von Stiftungen, die z.B. unversteuerte Schwarzgelder als Spenden akzeptieren. Der nachfolgende Beitrag liefert die rechtlichen Grundlagen rund um die Problematik der Geldwäscherei bei der Annahne von Spenden.

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