Müller Yolanda, Patronale Wohlfahrtsfonds – Ihre Rolle, ihre Leistungen, SPV 05/2015, S. 74ff.

Patronale Wohlfahrtsfonds – Ihre Rolle, ihre Leistungen

Müller Yolanda, Schweizer Personalvorsorge 5/2015, S. 74ff.

Änderungen für Wohlfahrtsfonds zur Verminderung der Bürokratie sind auf gutem Weg. Ihre Steuerbefreiung darf nicht beschränkt werden. Die Koppelung der finanziellen Not an den Existenzbedarf verkennt Sinn und Zweck der Wohlfahrtsfonds.

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Müller Yolanda/Moser Markus, Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Wie weiter in der AHV-Problematik?, SPV 04/2013, S. 91ff.

Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Wie weiter in der AHV-Problematik?

Müller Yolanda / Moser Markus, Schweizer Personalvorsorge 4/2013, S. 91f.

  • Individualisierte Leistungen und Pensionskasseneinlagen von patronalen Wohlfahrtsfonds unterliegen grundsätzlich der AHV-Beitragspflicht beim Arbeitgeber
  • Die Kosten vorzeitiger Pensionierungen ohne Leistungskürzungen erreichen rasch 0.5 Mio. Franken
  • Eine rasche und adäquate Anpassung des Ausnahmekatalogs der AHV ist vonnöten

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Müller Yolanda, AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Der Gesetzgeber ist gefordert, ST 04/2012, S. 226ff.

AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Der Gesetzgeber ist gefordert

Müller Yolanda, Der Schweizer Treuhänder 4/2012, S. 226ff.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV-Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt.

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Müller Yolanda, Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Ein Auslaufmodell?, SPV 05/2011, S. 79ff.

Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistunge
Ein Auslaufmodell?

Müller Yoland, Schweizer Personalvorsorge 5/2011, S. 79f.

Charakteristisch für Patronale Wohlfahrtsfonds ist, dass das Stiftungsvermögen regelmässig durch freiwillige Zuwendungen des Stifters und/oder Arbeitgebers geäufnet wird, weshalb der Stiftungsrat nicht paritätisch besetzt sein muss. In letzter Zeit geraten Wohlfahrtsfonds von verschiedenen Seiten unter Druck.

  • Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass keine reglementarischen Vorsorgeansprüche bestehen.
  • Verschiedene BVG- und BVV-2-Bestimmungen wurden für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen für anwendbar erklärt, obwohl dies für Wohlfahrtsfonds nicht zweckmässig ist.

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