Beratung von Arbeitgebern in sozialversicherungsrechtlichen Fragen

1.1.15.
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Beratung von Arbeitgebern in sozialversicherungsrechtlichen Fragen

Müssen Sie als Arbeitgeber eine komplexe Fragestellung zu einem sozialversicherungsrechtlichen Thema (wie BVG, AHV, UVG, Krankentaggeld) lösen, so z.B.:

  • Die Auflösung Ihres Anschlussvertrages mit Ihrer bisherigen Sammeleinrichtung, der Anschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung und die Regelung der Auflösungsmodalitäten, der Rentnermitnahme oder der Nachschusspflicht
  • Die Berücksichtigung der Eigenheiten des schweizerischen Vorsorgerechts bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder bei einer M&A-Transaktion auf nationaler oder internationaler Ebene
  • Die Abklärung von Beitragsforderungen im Zusammenhang mit der AHV/IV oder der Unfallversicherung
  • Die Abklärung von Leistungsfällen
  • Die Abklärung einer Unterstellung unter die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR).

Bei uns finden Sie das nötige Know-how. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

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