Anwältin

Elisabeth Ruff Rudin

Porträt

Elisabeth Ruff Rudin ist seit 2006 Rechtsanwältin bei DUFOUR Advokatur AG. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Pensionskassen in Fragen der beruflichen Vorsorge wie Leistungsfälle, Teilliquidationen und in weiteren Belangen sowie die rechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Bereich der Unfallversicherung. Sie ist Autorin diverser Publikationen zur beruflichen Vorsorge aus der Perspektive von Pensionskassen und Mitautorin der Kommentierung der Bestimmungen zur Teilliquidation im Basler Kommentar Berufliche Vorsorge des Verlags Helbing und Lichtenhahn, zusammen mit Yolanda Müller und Dr. Christoph Degen.Sie ist langjährige Gemeinde- und Schulrätin einer Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft und ist in zwei Stiftungsräten.

Erfahrung

  • Anwältin bei DUFOUR (seit 2006)

  • Freie Mitarbeiterin der Vorgängerkanzlei Saner Boos Degen Müller, Basel (2003-2005)

  • Anwältin und Partnerin bei einer Kanzlei in Muttenz (1993-2001)

  • Anwältin bei einer Kanzlei in Muttenz (1990-1992)

  • Anwaltsexamen (1990)

Engagement

  • Gemeinde- und Schulrätin

  • Stiftungsrätin Paul Börlin-Luder-Stiftung

  • Stiftungsratspräsidentin Hans Beutler-Stiftung

  • Beratendes Mitglied Verein für BVG- und Pensionskassenausküfte, Basel

Tätigkeitsgebiete

BVG / FZG

Unfallversicherung

Wohlfahrtsfonds

Sozialversicherungsrecht

Schul- und Bildungsrecht

Öffentliches Recht