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Beratung von Arbeitgebern in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Müssen Sie als Arbeitgeber eine komplexe Fragestellung zu einem sozialversicherungsrechtlichen Thema (wie BVG, AHV, UVG, Krankentaggeld) lösen, so z.B.:
- Die Auflösung Ihres Anschlussvertrages mit Ihrer bisherigen Sammeleinrichtung, der Anschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung und die Regelung der Auflösungsmodalitäten, der Rentnermitnahme oder der Nachschusspflicht
- Die Berücksichtigung der Eigenheiten des schweizerischen Vorsorgerechts bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder bei einer M&A-Transaktion auf nationaler oder internationaler Ebene
- Die Abklärung von Beitragsforderungen im Zusammenhang mit der AHV/IV oder der Unfallversicherung
- Die Abklärung von Leistungsfällen
- Die Abklärung einer Unterstellung unter die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR).
Bei uns finden Sie das nötige Know-how. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.