Kurzbriefing Aktienrechtsrevision
16. Februar 2022
Beitrag von Raphael Egger und Dr. David Grieder zur anstehenden Aktienrechtsrevision, welche für KMUs einige Neuerungen mit sich bringen wird. Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
16. Februar 2022
Beitrag von Raphael Egger und Dr. David Grieder zur anstehenden Aktienrechtsrevision, welche für KMUs einige Neuerungen mit sich bringen wird. Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Monika Naef / Sebastian Rieger, AJP/PJA 5/2018, S. 600ff.
Das Bundesgericht hat sich im Rahmen des Leitentscheids 4A_364/2017 vom 28. Februar 2018 mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Anspruch eines Verwaltungsratsmitglieds auf Auskunft und Einsicht nach Art. 715a OR gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das Bundesgericht hatte die in der Lehre strittige Frage bisher offengelassen. Der wegweisende Entscheid bestätigt nun die gerichtliche Durchsetzbarkeit. Vom Gesetzgeber gewährte Ansprüche müssen grundsätzlich durchsetzbar sein. Die von der herrschenden Lehre vertretene Auffassung, Art. 715a OR sei gerichtlich durchsetzbar, wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Die Autoren führen im vorliegenden Beitrag die Argumente für und gegen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf und analysieren kritisch die aktuellen Lehrmeinungen.
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