Naef Monika, Switzerland’s competitive edge, S. 34-35, in The Visionaries – IR GLOBAL Auflage 35, März 2025

Global Mobility in Switzerland: Navigating Regulations, Optimising Strategy, and Leveraging Competitive Advantage

März 2025

In diesem englischsprachigen Interview in The Visionaires – IR GLOBAL, berichtet Monika Naef über internationale Mobilität in der Schweiz, das Navigieren durch Regulierungen, das Optimieren von Strategien und das Ausnutzen von Wettbewerbsvorteilen.

Naef, Doing business in a rapidly changing world, IR Global „Guide for In-House Counsel 2023“, S. 14f.

Arbeit in einer sich rasch wandelnden Welt

Naef Monika/Gembler Nadine, Ich war tatsächlich einmal eine Quotenfrau, Basler Zeitung, Dienstag, 23. August 2022, S. 17.

Über die Gleichstellung in Verwaltungsräten

25. August 2022

Naef / Rieger, Zur Durchsetzung von Informationsrechten nach Art. 715a OR, AJP/PJA 5/2018, S. 600ff.

Zur Durchsetzung von Informationsrechten

Monika Naef / Sebastian Rieger, AJP/PJA 5/2018, S. 600ff.

Das Bundesgericht hat sich im Rahmen des Leitentscheids 4A_364/2017 vom 28. Februar 2018 mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Anspruch eines Verwaltungsratsmitglieds auf Auskunft und Einsicht nach Art. 715a OR gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das Bundesgericht hatte die in der Lehre strittige Frage bisher offengelassen. Der wegweisende Entscheid bestätigt nun die gerichtliche Durchsetzbarkeit. Vom Gesetzgeber gewährte Ansprüche müssen grundsätzlich durchsetzbar sein. Die von der herrschenden Lehre vertretene Auffassung, Art. 715a OR sei gerichtlich durchsetzbar, wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Die Autoren führen im vorliegenden Beitrag die Argumente für und gegen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf und analysieren kritisch die aktuellen Lehrmeinungen.

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Müller Yolanda/Naef Monika, Wohlerworbene Rechte und ihre Grenzen, SPV 10/2012, S. 85ff.

Urteil 9C_88/2012 vom 31. Juli 2012

Wohlerworbene Rechte und ihre Grenzen

Müller Yolanda / Naef Monika, Schweizer Personalvorsorge 10/2012, S. 85f.

Sind unverbrüchlich zugesagte Leistungen einer Pensionskasse unantastbar?
Das Bundesgericht differenziert in einem neuen Entscheid.

  • Wohlerworbene Rechte sind nicht absolut geschützt.
  • Eine tiefere reglementarische Zusatzrente als die ursprünglich unabänderlich zugesicherte ist hinzunehmen, wenn übergeordnete Ziele dies eindeutig erfordern und der konkrete Eingriff angemessen ist.

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