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Verjährungs- oder Verwirkungsfrist für die Rückforderung unrechtmässiger Leistungsbezüge?

Müller, Yolanda und Ruff Rudin, Elisabeth, März 2016

Das Bundesgericht hat für Rechtssicherheit gesorgt: Die einjährige relative wie auch die fünfjährige absolute Rückforderungsfrist nach Art. 35a Abs. 2 BVG sind Verjährungsfristen. Die Vorinstanz ging noch von einer Verwirkungsfrist aus. Das Bundesgericht hat dies korrigiert. Sein Entscheid ist sachgerecht und nimmt auf die spezielle rechtliche Stellung der beruflichen Vorsorge Rücksicht.

Artikel lesen: “Auf den Punkt gebracht”

Mustervorlage für einen Verjährungseinredeverzicht

Events

Seminar “Beste Stiftungsratspraxis: Was Stiftungsräte wissen müssen”

6. September 2016

Das Seminar richtet sich an angehende, neue und erfahrene Stiftungsräte gemeinnütziger Schweizer und liechtensteinischen Stiftungen, an Vertreter aus Aufsichts- und Steuerbehörden sowie an Berater (Recht und Finanzen) aus dem Stiftungsumfeld. Wertvolle Inputs erhalten auch angehende Stifterinnen und Stifter. [PDF]