1.3.6.
Kunst, Kultur und Museen
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und ein besonderes Verständnis im Bereich Kunst und Kultur. Wir beraten und begleiten Kunsthändler, Galerien, Auktionatoren, Kunstschaffende, Sammler, Museen oder Mäzene sowie Veranstalter von Kulturevents in allen Fragen des Kunst- und Kulturrechts, insbesondere Urheberrecht (Copyright).
Bereiten Sie eine Auktion vor, sind Erbschaftsfragen zu Kunstwerken oder urheberrechtliche Fragen (Copyright) aufgetreten oder möchten Sie Ihre Sammlung rechtlich absichern? Wollen Sie eine Exklusivitätsvereinbarung mit einer Galerie treffen oder brauchen Sie Unterstützung beim Transport von Kunstwerken? Ob Kauf, Leihe oder auch bei Diebstahl und Ansprüchen auf Rückübertragung – wir beraten Sie im Vorhinein, aber auch dann, wenn bereits Probleme bestehen.