1.4.2.
Testamente, Ehe- und Erbverträge und Nachlassplanung
Sie möchten bestimmen, an wen Ihr Vermögen nach Ihrem Tod geht, insbesondere wenn Nachkommen fehlen: an gemeinnützige Institutionen oder z.B. an Patenkinder? Ehegatten oder Lebenspartner möchten den überlebenden Partner so absichern, dass dieser den bisher gelebten Standard weiterführen kann. Mit dem Abschluss eines auf Sie zugeschnittenen Ehe- und Erbvertrags respektive durch die Verfassung eines Ihre Bedürfnisse deckenden Testaments kann entsprechend vorgesorgt werden.
Als Unternehmerin oder Beteiligter an einer Firma machen Sie sich Gedanken über Ihre Unternehmensnachfolge. Wir beraten Sie gerne mit Steuerspezialisten über bestmögliche Lösungen.