Stiftungsstandort Schweiz: verpasste Chance
Rieger Sebastian, DIE STIFTUNG, online, 11. November 2020.
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Rieger Sebastian, DIE STIFTUNG, online, 11. November 2020.
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Christoph Degen / Sebastian Rieger, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 2/2020, November 2020, S. 20f.
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Sebastian Rieger / Jonas Kipfer-Berger, EXPERT FOCUS 10/2020, Okt. 2020, S. 734-738.
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In diesem neu erschienenen Sammelband werden die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen auf ihre Tauglichkeit geprüft und die Probleme diskutiert, die sich daraus in der täglichen juristischen Arbeit wie auch auf gesetzgeberischer Ebene ergeben. Auch für gemeinnützige Stiftungen und NPO hat die Corona-Pandemie weitgreifende Veränderungen nach sich gezogen. Dazu hat Sebastian Rieger von DUFOUR zusammen mit Jonas M. Kipfer-Berger einige zentrale Fragestellungen erläutert und für die Publikation zusammengefasst.
Eine Leseprobe und mehr Informationen finden Sie auf der Website des Helbing Lichtenhahn Verlags.
Sebastian Rieger / Jonas Kipfer-Berger in: «COVID-19. Ein Panorama der Rechtsfragen zur Corona-Krise», Helbing Lichtenhahn: 2020, S. 323-362.
Christoph Degen / Sebastian Rieger, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 1/2020, Mai 2020, S. 18f.
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Interview mit Sebastian Rieger, geführt von Martina Benz, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 1/2020, Mai 2020, S. 20f.
In dem Interview spricht Sebastian Rieger über rechtliche Aspekte der Covid-19-Krise aus der Sicht von Stiftungen und NPO und darüber, ob die vom Bundesrat getroffenen Unstützungsmassnahmen auch ihnen zur Verfügung stehen.
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Degen Christoph / Rieger Sebastian, DIE STIFTUNG, Schweiz-Ausgabe 2/2019, November 2019, S. 22f.
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Interview mit Christoph Degen und Sebastian Rieger, ZEWOFORUM 1/2019, April 2019, S. 6.
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Monika Naef / Sebastian Rieger, AJP/PJA 5/2018, S. 600ff.
Das Bundesgericht hat sich im Rahmen des Leitentscheids 4A_364/2017 vom 28. Februar 2018 mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Anspruch eines Verwaltungsratsmitglieds auf Auskunft und Einsicht nach Art. 715a OR gerichtlich durchgesetzt werden kann. Das Bundesgericht hatte die in der Lehre strittige Frage bisher offengelassen. Der wegweisende Entscheid bestätigt nun die gerichtliche Durchsetzbarkeit. Vom Gesetzgeber gewährte Ansprüche müssen grundsätzlich durchsetzbar sein. Die von der herrschenden Lehre vertretene Auffassung, Art. 715a OR sei gerichtlich durchsetzbar, wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Die Autoren führen im vorliegenden Beitrag die Argumente für und gegen die Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf und analysieren kritisch die aktuellen Lehrmeinungen.
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Degen Christoph / Rieger Sebastian, DIE STIFTUNG, Schweiz Ausgabe 1/2018, Mai 2018, S. 18f.
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