Covid-19: „Die Massnahmen gelten auch für gemeinnützige Stiftungen und NPO“
Kredite, Kurzarbeit und Erwerbsersatz: Die Massnahmen des Bundes gelten grundsätzlich alle auch für gemeinnützige Stiftungen und NPO. Diese Auffassung hat das SECO bestätigt, und auch Christoph Degen interpretiert die Vorschriften des Bundes so.
Interview mit Christoph Degen, Swissfundraising, online, April 2020.
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