Die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten
Degen Christoph / Baumann Lorant Roman, Tribune 3/2010, S. 6f.
Stiftungsräte sind die obersten Führungsorgane von Vorsorgestiftungen. In dieser Funktion tragen sie eine grosse Verantwortung. Als Folge eines aktiven regulatorischen Umfelds im Bereich der beruflichen Vorsorge wachsen ihre Aufgaben und Pflichten stetig. Damit steigt auch das Risiko von Fehlentscheidungen und allfälligen Schädigungen des Stiftungsvermögens. Das Bedürfnis nach Massnahmen zur Haftungsbeschränkung ist aktueller denn je.
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