Müller Yolanda, Patronale Wohlfahrtsfonds – Ihre Rolle, ihre Leistungen, SPV 05/2015, S. 74ff.

Patronale Wohlfahrtsfonds – Ihre Rolle, ihre Leistungen

Müller Yolanda, Schweizer Personalvorsorge 5/2015, S. 74ff.

Änderungen für Wohlfahrtsfonds zur Verminderung der Bürokratie sind auf gutem Weg. Ihre Steuerbefreiung darf nicht beschränkt werden. Die Koppelung der finanziellen Not an den Existenzbedarf verkennt Sinn und Zweck der Wohlfahrtsfonds.

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Müller Yolanda/Feigenwinter Simon, Wechsel der Vorsorgeeinrichtung – Schicksal von latenten Invaliditätsfällen, SPV 12/2014, S. 91ff.

Wechsel der Vorsorgeeinrichtung – Schicksal von latenten Invaliditätsfällen

Müller Yolanda / Feigenwinter Simon, in: Schweizer Personalvorsorge 12/2014, S. 91ff.

Verbleibt eine vor Auflösung des Anschlussvertrags bereits arbeitsunfähige, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt invalidisierte Person bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung oder findet ein Wechsel zur neuen statt? Wie ist der Übernahmevertrag zwischen den Vorsorgeeinrichtungen zu verstehen? Mit diesen Fragen hat sich das Bundesgericht befasst.

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Müller Yolanda/Koller Nadine, Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Von Sozialplänen, Härtefällen und zu tiefen AHV-Freibeträgen

Müller Yolanda / Koller Nadine, AWP Soziale Sicherheit 10/2014, S. 8f.

Die im Parlament hängige Motion Heim verlangt, dass die AHV-Beitragspflicht für Leistungen von Personalfürsorgestiftungen gelockert wird. Warum die von Nationalrätin Bea Heim vom Bundesrat geforderten Anpassungen zu wenig weit gehen, erläutern Yolanda Müller und Nadine Koller von Dufour Advokatur Notariat.

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Müller Yolanda/Moser Markus, Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Wie weiter in der AHV-Problematik?, SPV 04/2013, S. 91ff.

Patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Wie weiter in der AHV-Problematik?

Müller Yolanda / Moser Markus, Schweizer Personalvorsorge 4/2013, S. 91f.

  • Individualisierte Leistungen und Pensionskasseneinlagen von patronalen Wohlfahrtsfonds unterliegen grundsätzlich der AHV-Beitragspflicht beim Arbeitgeber
  • Die Kosten vorzeitiger Pensionierungen ohne Leistungskürzungen erreichen rasch 0.5 Mio. Franken
  • Eine rasche und adäquate Anpassung des Ausnahmekatalogs der AHV ist vonnöten

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Müller Yolanda, AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Der Gesetzgeber ist gefordert, ST 04/2012, S. 226ff.

AHV-Keule für patronale Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen:
Der Gesetzgeber ist gefordert

Müller Yolanda, Der Schweizer Treuhänder 4/2012, S. 226ff.

Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 8. August 2011 droht den patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen weiteres Ungemach. Die zusätzlichen Kosten durch die neue paritätische AHV-Beitragspflicht und der bürokratische Aufwand könnten vielen Fonds ihre Existenz kosten. Dringender Handlungsbedarf ist angezeigt.

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Müller Yolanda/Naef Monika, Wohlerworbene Rechte und ihre Grenzen, SPV 10/2012, S. 85ff.

Urteil 9C_88/2012 vom 31. Juli 2012

Wohlerworbene Rechte und ihre Grenzen

Müller Yolanda / Naef Monika, Schweizer Personalvorsorge 10/2012, S. 85f.

Sind unverbrüchlich zugesagte Leistungen einer Pensionskasse unantastbar?
Das Bundesgericht differenziert in einem neuen Entscheid.

  • Wohlerworbene Rechte sind nicht absolut geschützt.
  • Eine tiefere reglementarische Zusatzrente als die ursprünglich unabänderlich zugesicherte ist hinzunehmen, wenn übergeordnete Ziele dies eindeutig erfordern und der konkrete Eingriff angemessen ist.

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Müller Yolanda, Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen – Ein Auslaufmodell?, SPV 05/2011, S. 79ff.

Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistunge
Ein Auslaufmodell?

Müller Yoland, Schweizer Personalvorsorge 5/2011, S. 79f.

Charakteristisch für Patronale Wohlfahrtsfonds ist, dass das Stiftungsvermögen regelmässig durch freiwillige Zuwendungen des Stifters und/oder Arbeitgebers geäufnet wird, weshalb der Stiftungsrat nicht paritätisch besetzt sein muss. In letzter Zeit geraten Wohlfahrtsfonds von verschiedenen Seiten unter Druck.

  • Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zeichnen sich dadurch aus, dass keine reglementarischen Vorsorgeansprüche bestehen.
  • Verschiedene BVG- und BVV-2-Bestimmungen wurden für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen für anwendbar erklärt, obwohl dies für Wohlfahrtsfonds nicht zweckmässig ist.

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Müller Yolanda, Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven (Art. 46 E BVV 2) – Ein Missgriff des Verordnungsgebers, SPV 02/2011, S. 86ff.

Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven (Art. 46 E BVV 2)
Ein Missgriff des Verordnungsgebers

Müller Yolanda, Schweizer Personalvorsorge 2/2011, S. 86f.

Art. 46 E BVV 2 schränkt neu Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven für die Vorsorgeeinrichtungen ein. Allerdings hat die Bestimmung weder eine genügende gesetzliche Grundlage, noch ist sie auf alle Arten von Vorsorgeeinrichtungen anwendbar.

  • Leistungsverbesserungen und Festlegung der Verzinsung sind Führungsaufgaben des obersten Organs
  • Zudem ging vergessen, dass es nicht nur privatrechtliche Beitragsprimatskassen gibt

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