Baumann Lorant, Annahme von Spenden durch Stiftungen – Gefahr der Geldwäscherei?, Verbands-Management 3/2012, S. 40f.

Annahme von Spenden durch Stiftungen – Gefahr der Geldwäscherei?

Baumann Lorant Roman, Fachzeitschrift für Verbands- und Nonproft-Management 3/2012, S. 40f.

Die Annahme von Spenden kann Risiken in sich bergen. Es empfiehlt sich daher, den Prozess der Spendenannahme transparent zu gestalten und die nötige Umsicht walten zu lassen. Gerade wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Spende einen kriminellen Hintergrund hat, tun Stiftungsräte gut daran, eine solche Spende abzulehnen. Dabei geht es nicht nur um Geldwäscherei und andere Gesetzesverstösse, sondern auch un Reputationsrisiken von Stiftungen, die z.B. unversteuerte Schwarzgelder als Spenden akzeptieren. Der nachfolgende Beitrag liefert die rechtlichen Grundlagen rund um die Problematik der Geldwäscherei bei der Annahne von Spenden.

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Degen/Baumann Lorant/Zöbeli, Steuerlicher Abzug von Naturalspenden, ST 12/2011, S. 1060ff.

Steuerlicher Abzug von Naturalspenden
Offene Fragen und Hinweise zur Abzugsfähigkeit

Degen Christoph / Baumann Lorant Roman / Zöbeli Daniel, Der Schweizer Treuhänder 12/2011, S. 1060ff.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Naturalspenden an steuerbefreite juristische Personen wurde jener von Geldspenden mit Wirkung ab 1. Januar 2006 grundsätzlich gleichgestellt. Die wichtigsten offenen Fragen werden dargelegt und die noch wenig bekannten Abzugsmöglichkeiten aufgezeigt.

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Degen/Baumann Lorant, Die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten, Tribune 3/2010, S. 6f.

Die Verantwortlichkeit von Stiftungsräten

Degen Christoph / Baumann Lorant Roman, Tribune 3/2010, S. 6f.

Stiftungsräte sind die obersten Führungsorgane von Vorsorgestiftungen. In dieser Funktion tragen sie eine grosse Verantwortung. Als Folge eines aktiven regulatorischen Umfelds im Bereich der beruflichen Vorsorge wachsen ihre Aufgaben und Pflichten stetig. Damit steigt auch das Risiko von Fehlentscheidungen und allfälligen Schädigungen des Stiftungsvermögens. Das Bedürfnis nach Massnahmen zur Haftungsbeschränkung ist aktueller denn je.

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Baumann Lorant, Der Stiftungsrat – Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen, Schulthess Mai 2009

Der Stiftungsrat
Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen

Zürcher Studien zum Privatrecht Band 214

Roman Baumann Lorant

Die vorliegende Dissertation stellt den Stiftungsrat ins Zentrum und zeichnet sich sowohl durch inhaltliche Tiefe als auch durch einen hohen praktischen Nutzen aus.Die Thematik wird eingeleitet mit den statutarischen und organisationsrechtlichen Grundsätzen einer Stiftung sowie den Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. Aufgegriffen wird sodann die aktuelle Debatte rund um die Foundation Governance und die Honorierung von Stiftungsratsmitgliedern. Im Hauptteil beleuchtet der Autor die Innenstruktur und Funktionsweise des Stiftungsrates sowie seine beiden zentralen Hauptaufgaben: die Erfüllung des Zwecks sowie die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Abschliessend vermittelt das Werk einen Überblick über die Haftung des Stiftungsrates bei sorgfaltswidrigem Verhalten. Die Arbeit wurde mit dem Issekutz-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ausgezeichnet.

Erschienen: Mai 2009
ISBN 978-3-7255-5855-1
452 Seiten, broschiert
Preis CHF 89.00 / EUR 64.00

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Müller Yolanda/Baumann Lorant Roman, Datenschutz bei Reporting und Statistik, SPV 08/2007, S. 41ff.

Rechtliche Aspekte nicht vergessen:
Datenschutz bei Reporting und Statistik

Müller Yolanda / Baumann Lorant, Schweizer Personalvorsorge 8/2007, S. 41ff.

Die Wahrnehmung der Führungsaufgabe von Pensionskassenverantwortlichen setzt verlässliche Daten voraus. Wo liegen aber die gesetzlichen Grenzen einer Datenbearbeitung bei der Erstellung von Reporting und Statistik, und welche Grundsätze sind bei einer Weitergabe an Dritte zu beachten?

  • Daten dürfen nur anonymisiert an Dritte weitergegeben werden.
  • Für die Pensionskasse gilt auch der Arbeitgeber als Drittperson.

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